Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Naunheim hat in der Sitzung am 25.06.2020 Pfarrer Andreas Engelschalk zum Inhaber der Pfarrstelle Naunheim gewählt.
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde kann innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses - also bis zum 10.07.2020 - gegen die Wahl Einspruch einlegen.
Ein Einspruch kann sich nach § 27 des Pfarrstellengesetzes der Ev. Kirche in Hessen und Nassau nur gründen auf:
1. Die Gesetzeswidrigkeit des Wahlverfahrens;
2. Erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung des Gewählten;
3. Eine wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit des Gewählten.
Einsprüche sind innerhalb der genannten Frist schriftlich gegenüber dem Dekan des Ev. Dekanats Biedenkopf-Gladenbach, Im Grund 4, 35239 Steffenberg geltend zu machen.